Krippen
Alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. In allen Krippen ist es grundsätzlich möglich, Plätze für Kinder mit Behinderungen zu schaffen. Die Gruppe wird dafür verkleinert. Eine heilpädagogische Fachkraft wird für 10 Stunden/Woche eingestellt.Für die Umsetzung des Rechtsanspruchs ist die Kommune verantwortlich.
In einigen Einrichtungen gibt es bereits Erfahrungen mit der Betreuung von Kindern mit Behinderung. Eine Heilpädagogin gehört dort zum Team.
Es ist sinnvoll, mit der Krippe vor Ort frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Den Bedarf sollte man beim Familienservicebüro/Jugendamt der Kommune zu melden. Eltern müssen die heilpädagogische Unterstützung beim Sozialamt beantragen. Das Kind wird zur Feststellung des Bedarfs dem Team Sozialmedizin und Teilhabeplanung vorgestellt. Mittendrin Hannover e.V. berät bei Antragstellungen.
In unserer Anbieterliste finden Sie die Adressen der Familienbüros/Jugendämter und Sozialämter der einzelnen Kommunen.
Es sind auch Krippen aufgeführt, die bereits Kinder mit Behinderungen betreuen.